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Die Kosten beim Rechtsanwalt

Maximale Kostenkontrolle

Scheidung, Mietstreit, Bußgeld: Anwaltlicher Rat ist oft der einzige Weg zum Recht. In allen Fällen klären wir unsere Mandanten über anstehende Kosten, Risiken und Chancen eines Rechtsstreits auf. Dabei sind alle Gebühren, die ein Anwalt verlangen muss, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. So auch die Erstberatung, die maximal 190 € + MwSt. kosten darf. Bei alledem ist es unser Ziel, dass Sie nicht nur Recht bekommen, sondern sich der ganze Aufwand für Sie am Ende auszahlt.

Informationen zu Kostenhilfen

Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe: Anwaltskosten müssen Sie nicht zwingend aus eigener Tasche bezahlen. Wir klären für Sie die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung inklusive Deckungszusage. Sie müssen dann nur noch die mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung tragen. Bei Bedarf greift die Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe als staatliche Sozialleistung, die auch bedürftigen Menschen den Weg vor Gericht erleichtert.

Wissenswertes zu Anwaltskosten
bei Wunschanwalt.de:

  • ständige Gebührentransparenz
  • gesetzlich geregelte Anwaltsgebühren durchs RVG
  • Aufklärung über Chancen und Risiken eines Rechtsstreits
  • Klärung der Kostenübernahme mit der Rechtsschutzversicherung
  • Prozesskostenhilfe für bedürftige Mandanten
Sie möchten sich vor der Rechtsberatung über die anfallenden Kosten informieren?
Sie haben Fragen zu den Kosten unserer rechtlichen Unterstützung?
Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf!