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WUNSCH . SCHÖNAUER . LEINFELDER . BENDER . DEHNE & KOLLEGENHallstraße 4, 86150 Augsburg
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Internet: www.wunschanwalt.de
Konzeption und Realisierung:
LIQUID Agentur für Gestaltung
Fotografie: Der Auslöser
Rechtsform
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Partner der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Ralf Schönauer
- Werner Leinfelder
- Reinhard Bender
- Gamil Dehne
§ 5 Nr. 5 a TMG: Zulassung / Aufsichtsbehörde
Die in der Sozietät tätigen Rechtsanwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33
80331 München
Telefon: (089) 53 29 44 - 0
Telefax: (089) 53 29 44 - 33
e-Mail: Rechtsanwaltskammer München
Internet: www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de
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§ 5 Nr. 5 b TMG: Berufsbezeichnung / berufliche Regelungen
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ wurde den Mitgliedern der Sozietät aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweiligen zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der Rechtsanwaltskammer München zuerkannt.
Soweit Rechtsanwälte Fachanwaltsbezeichnungen tragen, sind diese Berufsbezeichnungen ebenfalls von der zuständigen Rechtsanwaltskammer München den jeweiligen Anwälten verliehen worden.
§ 5 Nr. 5 c TMG: Berufsrechtlichen Bestimmungen, die für unsere Kanzlei maßgeblich ist
- das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
- der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
- der Fachanwaltsordnung (FAO)
- der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Verantwortlicher i. S. v. § 55 Nr. 2 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV)
Rechtsanwälte Ralf Schönauer, Werner Leinfelder, Reinhard Bender, Gamil Dehne
Hallstraße 4
86150 Augsburg
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Herr Schönauer;
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